Sicherungsmaßnahme

welten+wunder Markenkommunikation GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur welten+wunder Markenkommunikation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2024, Aktenzeichen 107 IN 31/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 31/24
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 23981
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
08.07.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
JR Günter Staab
Im Handelsregister seit
1980
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Markenkommunikation, strategisch geplantes, wirkungsvoll und kreativ umgesetztes Online- und Offline-Marketing, interne wie externe Kommunikationskonzepte, Web- und App-Entwicklungen, Employer Branding, Mediaplanung, Eventmanagement, Public Relations und ganzheitliche Unternehmensberatung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23981 eingetragenen welten+wunder Markenkommunikation GmbH, Heinrich-Barth-Straße 17, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schwinn,

Geschäftszweig: Das Online- und Offline-Marketing

ist am 08.07.2024, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

107 IN 31/24
Amtsgericht Saarbrücken, 08.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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