Sicherungsmaßnahme

Immobilienverwaltung Poststraße Saarbrücken GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Immobilienverwaltung Poststraße Saarbrücken GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 105 IN 69/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
105 IN 69/26
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 101954
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Robert Schiebe
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Vermietung/Verwaltung des gesellschaftseigenen Grundstücks nebst Gebäuden auf dem Grundbesitz Klausenerstraße Nrn. 4 + 6/ Poststraße Nr. 2 in Saarbrücken.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 69/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101954 eingetragenen Immobilienverwaltung Poststraße Saarbrücken GmbH, Sulzbachstraße 50, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Becker,

ist am 06.11.2026, um 10:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

105 IN 69/26
Amtsgericht Saarbrücken, 06.11.2026
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