Insolvenzbekanntmachung

welten+wunder Markenkommunikation GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur welten+wunder Markenkommunikation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 107 IN 31/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 31/24
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 23981
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1980
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Markenkommunikation, strategisch geplantes, wirkungsvoll und kreativ umgesetztes Online- und Offline-Marketing, interne wie externe Kommunikationskonzepte, Web- und App-Entwicklungen, Employer Branding, Mediaplanung, Eventmanagement, Public Relations und ganzheitliche Unternehmensberatung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23981 eingetragenen welten+wunder Markenkommunikation GmbH,
Heinrich-Barth-Straße 17, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schwinn,

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters (§ 79 InsO),
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs im Verfahren Amtsgericht Lebach, Az. 13 C 475/25 - gemäß Schreiben des Verwalters vom 01.10.2026

bestimmt auf

Dienstag, 27.10.2026, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

107 IN 31/24
Amtsgericht Saarbrücken, 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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