Forderungsprüfung

Stahltechnik Tenkotte GmbH

Waltrop

Das Amtsgericht Bochum hat zur Stahltechnik Tenkotte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.01.2021, Aktenzeichen 80 IN 7/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 7/19
Registerbezug
Recklinghausen, HRB HRB 5744
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.01.2021
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744
eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen
12, 45731 Waltrop

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Es sollen geprüft werden die Forderungen

Rang 0 (§ 38 InsO)

lfd. Nr. 33 bis lfd. Nr. 36.

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 01.02.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum,
Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung
eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts
möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach
erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf
der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 30.12.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Verteilungsverzeichnis
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Vergütungsfestsetzung
  12. Forderungsprüfung
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme