Vergütungsfestsetzung
Stahltechnik Tenkotte GmbH
Waltrop
Das Amtsgericht Bochum hat zur Stahltechnik Tenkotte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2020, Aktenzeichen 80 IN 7/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 7/19
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB HRB 5744
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744
eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen
12, 45731 Waltrop
ist auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters ein Vorschuss
festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung
eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts
möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach
erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf
der Internetseite www.justiz.nrw.de.
80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 15.04.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744
eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen
12, 45731 Waltrop
ist auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters ein Vorschuss
festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung
eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts
möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach
erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf
der Internetseite www.justiz.nrw.de.
80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 15.04.2020