Sicherungsmaßnahme
Stahltechnik Tenkotte GmbH
Waltrop
Das Amtsgericht Bochum hat zur Stahltechnik Tenkotte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2019, Aktenzeichen 80 IN 7/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 7/19
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB HRB 5744
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.08.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Richard Lorisch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744
eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen
12, 45731 Waltrop Geschäftszweig: Durchführung von Schlosserei- und
Stahlbauarbeiten
ist am 02.08.2019, um 13:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Richard Lorisch,
Kurt-Schumacher-Straße 48, 45699 Herten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 02.08.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744
eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen
12, 45731 Waltrop Geschäftszweig: Durchführung von Schlosserei- und
Stahlbauarbeiten
ist am 02.08.2019, um 13:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Richard Lorisch,
Kurt-Schumacher-Straße 48, 45699 Herten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 02.08.2019