Forderungsprüfung

Stahltechnik Tenkotte GmbH

Waltrop

Das Amtsgericht Bochum hat zur Stahltechnik Tenkotte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2019, Aktenzeichen 80 IN 7/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 7/19
Registerbezug
Recklinghausen, HRB HRB 5744
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.11.2019
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744
eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen
12, 45731 Waltrop

wird angeordnet:

Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen
Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.12.2019 im schriftlichen
Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:

Frage:

Soll dem Insolvenzverwalter nachträglich die Genehmigung erteilt werden, den
Geschäftsbetrieb der Schuldnerin im Rahmen einer übertragenden Sanierung mit
Wirkung zum 01.01.2020 zu einem Kaufpreis von 45.000,00 € an Herrn Ralf
Tenkotte zu veräußern (§§ 160, 162 InsO)?

Der Bericht mit dem Antrag und einer Kopie des Vertrages vom 05.11.2019 liegt
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.

Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich
bei Gericht eingegangen sein.

Hinweis zum Stimmrecht:

Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein
Stimmrecht in Höhe der Feststellung.

Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der
Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung
gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch
weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung
dienen können.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf
Einberufung einer Gläubigerversammlung an alle Insolvenzgläubiger mit
angemeldeten Forderungen nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.

80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 11.11.2019

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Verteilungsverzeichnis
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Vergütungsfestsetzung
  12. Forderungsprüfung
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme