Forderungsprüfung
Stahltechnik Tenkotte GmbH
Waltrop
Das Amtsgericht Bochum hat zur Stahltechnik Tenkotte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.03.2021, Aktenzeichen 80 IN 7/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 7/19
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB HRB 5744
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744
eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen
12, 45731 Waltrop
wird angeordnet:
Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen
Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.04.2021 im schriftlichen
Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:
Frage:
Soll dem Insolvenzverwalter die Genehmigung erteilt werden, die
Zahlungsbedingungen in dem Vertrag zur übertragenden Sanierung des
Geschäftsbetriebes der Schuldnerin zum 01.01.2020 abzuändern, wie im Antrag vom
23.03.2021 erläutert, § 160 InsO?
Der Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.03.2021, auf den hiermit Bezug
genommen wird, liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.
Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich
bei Gericht eingegangen sein.
Hinweis an die Gläubiger:
Wenn kein Gläubiger eine Erklärung abgibt (Beschlussunfähigkeit), gilt die
Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung als erteilt (§ 160
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein
Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der
Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung
gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch
weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung
dienen können.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf
Einberufung einer Gläubigerversammlung an alle Gläubiger mit angemeldeten
Forderungen nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.
80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 26.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744
eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen
12, 45731 Waltrop
wird angeordnet:
Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen
Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.04.2021 im schriftlichen
Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:
Frage:
Soll dem Insolvenzverwalter die Genehmigung erteilt werden, die
Zahlungsbedingungen in dem Vertrag zur übertragenden Sanierung des
Geschäftsbetriebes der Schuldnerin zum 01.01.2020 abzuändern, wie im Antrag vom
23.03.2021 erläutert, § 160 InsO?
Der Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.03.2021, auf den hiermit Bezug
genommen wird, liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.
Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich
bei Gericht eingegangen sein.
Hinweis an die Gläubiger:
Wenn kein Gläubiger eine Erklärung abgibt (Beschlussunfähigkeit), gilt die
Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung als erteilt (§ 160
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein
Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der
Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung
gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch
weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung
dienen können.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf
Einberufung einer Gläubigerversammlung an alle Gläubiger mit angemeldeten
Forderungen nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.
80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 26.03.2021