Sicherungsmaßnahme
Schmitt Pools + Gartendesign GmbH & Co. KG
Arzbach
Das Amtsgericht Koblenz hat zur Schmitt Pools + Gartendesign GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2026, Aktenzeichen 21 IN 211/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 211/25
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 22544
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 24.02.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
21 IN 211/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schmitt Pools + Gartendesign GmbH & Co. KG, Wiesenweg 13, 56337 Arzbach (AG Koblenz, HRA 22544), vertr. d.: 1. Schmitt Verwaltungsgesellschaft mbH, Wiesenweg 13, 56337 Arzbach, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Kim Schmitt, Wiesenweg 13, 56337 Arzbach, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 07.11.2025 um 12:46 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 23.02.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 23.02.2026