Forderungsprüfung
AIH ASSEKURANZ INDUSTRIE-VERSICHERUNGS-MAKLER GmbH
Bendorf
Das Amtsgericht Koblenz hat zur AIH ASSEKURANZ INDUSTRIE-VERSICHERUNGS-MAKLER GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 21 IN 134/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 134/23
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 6975
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Maklertätigkeit in der privaten Versicherungswirtschaft.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIH ASSEKURANZ INDUSTRIE-VERSICHERUNGS-MAKLER GmbH, Vierwindenhöhe 74, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRB 6975), vertr. d.: Hildegard Burkardsmaier, (Geschäftsführerin), wird für die Prüfung der bis zum 06.01.2027 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.01.2027 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 24.10.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 134/23
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.01.2027 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 24.10.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 134/23