Forderungsprüfung
PLLM GmbH
Boppard
Das Amtsgericht Koblenz hat zur PLLM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 21 IN 44/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 44/22
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 25407
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmen sind a) die Planung, Realisierung und Betreibung von Solar- und Windkraftanlagen; b) die Vermittlung zum Kauf, zur Pacht oder zum Handel von Projekten, landwirtschaftlichen Fläche, Dachflächen, Komponenten und Energie, c) Ankauf, Verkauf sowie das Halten von Immobilien sowie d) alle der Gesellschaft dienenden Zwecke und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLLM GmbH, Brodenbacher Straße 21, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 25407), vertr. d.: Peter Josef Dratwa, Im Laurentiusgarten 6, 56249 Herschbach, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 06.01.2027 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.01.2027 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 24.10.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 44/22
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.01.2027 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 24.10.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 44/22