Aufhebung des Verfahrens
Salzkottener Grundbesitz-UG
Salzkotten
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Salzkottener Grundbesitz-UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 2 IN 84/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 84/19
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 10515
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Kristin Brocker
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Verwaltung sowie Veräußerung von Grundbesitz.
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, CHE-8910 Affoltern am Albis / Schweiz
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstrasse 13, 33330 Gütersloh
wird heute, am 30.10.2026, um 13:18 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 30.10.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, CHE-8910 Affoltern am Albis / Schweiz
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstrasse 13, 33330 Gütersloh
wird heute, am 30.10.2026, um 13:18 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 30.10.2026
Verfahrensverlauf
- Aufhebung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Schlusstermin
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme