Insolvenzbekanntmachung

Salzkottener Grundbesitz-UG

Salzkotten

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Salzkottener Grundbesitz-UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2020, Aktenzeichen 2 IN 84/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 84/19
Registerbezug
Paderborn, HRB HRB 10515
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.03.2020
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb, Verwaltung sowie Veräußerung von Grundbesitz.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen
Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker
Straße 13, CHE-8910 Affoltern am Albis / Schweiz

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
bestmögliche Verwertung des schuldnerischen Grundbesitzes, bestimmt auf

Montag, 30.03.2020, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II.
Etage, Sitzungssaal 218.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 05.03.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Vergütungsfestsetzung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme
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