Vergütungsfestsetzung
Salzkottener Grundbesitz-UG
Salzkotten
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Salzkottener Grundbesitz-UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2022, Aktenzeichen 2 IN 84/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 84/19
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 10515
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.01.2022
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Verwaltung sowie Veräußerung von Grundbesitz.
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, CHE-8910 Affoltern am Albis / Schweiz
hat die Insolvenzverwalterin beantragt, die Vergütung für ihre Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalterin festzusetzen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 249 eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger sowie die Schuldnerin erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen seit Veröffentlichung.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 19.01.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, CHE-8910 Affoltern am Albis / Schweiz
hat die Insolvenzverwalterin beantragt, die Vergütung für ihre Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalterin festzusetzen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 249 eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger sowie die Schuldnerin erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen seit Veröffentlichung.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 19.01.2022