Forderungsprüfung

Salzkottener Grundbesitz-UG

Salzkotten

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Salzkottener Grundbesitz-UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.07.2023, Aktenzeichen 2 IN 84/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 84/19
Registerbezug
Paderborn, HRB 10515
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.07.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb, Verwaltung sowie Veräußerung von Grundbesitz.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, 8910 Affoltern am Albis, Schweiz

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.09.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 25.07.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Vergütungsfestsetzung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme
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