Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
roboexpert GmbH & Co. KG
Melle
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur roboexpert GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.05.2022, Aktenzeichen 41 IN 31/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 31/21
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205082
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 24.05.2022
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
41 IN 31/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 23.05.2022
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 23.05.2022