Eröffnung des Verfahrens

roboexpert GmbH & Co. KG

Melle

Das Amtsgericht Osnabrück hat über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 03.01.2022, Aktenzeichen 41 IN 31/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
03.01.2022
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

41 IN 31/21 Über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 01.01.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail: osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Es wird gemäß § 67 InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:

- 1. Bundesagentur für Arbeit,
- vertr. durch Herrn Hans-Joachim Jonas, Rheiner Landstraße 195b, 49078 Osnabrück
- 2. Atradius Kreditversicherung, Opladener Str. 14, 50679 Köln, vertr. durch den Prokuristen Herrn Rolf Breuer

- 3. Clinton Logistic GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Hans-Peter Finkbeiner, Neuer Höwener Weg 7, 15366 Hoppegarten,

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.03.2022,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Dienstag, 26.04.2022, 10:00 Uhr, 4, Hauptgebäude,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.03.2022) und dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Osnabrück, 01.01.2022

Hinweise zum Datenschutz:

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Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme