Forderungsprüfung
roboexpert GmbH & Co. KG
Melle
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur roboexpert GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 41 IN 31/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 31/21
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205082
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
41 IN 31/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 25.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 25.09.2026