Sicherungsmaßnahme
roboexpert GmbH & Co. KG
Melle
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur roboexpert GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2021, Aktenzeichen 41 IN 31/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 31/21
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205082
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.11.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
41 IN 31/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.11.2021 um 11:21 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die folgende Einzelermächtigung erteilt worden:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen der Unternehmensfortführung des schuldnerischen Betriebes Darlehen in Höhe von maximal 250.000,00 € zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes nebst anfallender Zinsen und Bearbeitungsgebühren aufzunehmen und die Kredite aus dem Vermögen der Schuldnerin zurückzuführen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist insoweit berechtigt, Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO zu begründen.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 01.11.2021 bestehen.
Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück einsehbar.
Amtsgericht Osnabrück, 05.11.2021
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen der Unternehmensfortführung des schuldnerischen Betriebes Darlehen in Höhe von maximal 250.000,00 € zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes nebst anfallender Zinsen und Bearbeitungsgebühren aufzunehmen und die Kredite aus dem Vermögen der Schuldnerin zurückzuführen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist insoweit berechtigt, Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO zu begründen.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 01.11.2021 bestehen.
Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück einsehbar.
Amtsgericht Osnabrück, 05.11.2021