Forderungsprüfung
ReiCo Spedition GmbH & Co. KG
Zossen
Das Amtsgericht Potsdam hat zur ReiCo Spedition GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2021, Aktenzeichen 6 IN 461/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 461/19
- Registerbezug
- Potsdam, HRA 1706
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 18.03.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
6 IN 461/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ReiCo Spedition GmbH & Co. KG, Dorfstraße 37, 15806 Zossen
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten
Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam,
Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 20.04.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag
bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über
das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
6 IN 461/19, Amtsgericht Potsdam, 17. März 2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ReiCo Spedition GmbH & Co. KG, Dorfstraße 37, 15806 Zossen
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten
Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam,
Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 20.04.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag
bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über
das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
6 IN 461/19, Amtsgericht Potsdam, 17. März 2021
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Sicherungsmaßnahme