Insolvenzbekanntmachung
Märkische Backshops GmbH
Wustermark
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Märkische Backshops GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 35 IN 1080/03.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 1080/03
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 12472
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 50.000 DM (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsmitteln aller Art, insbesondere von Backwaren sowie aller Waren deren Herstellung unmittelbar oder mittelbar dem Gesellschaftszweck dienen.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Märkische Backshops GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 12472), Leipziger Straße 2, 14641 Wustermark, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Magersuppe
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 1080/03 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 4.315.085,50 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 1.048.571,35 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 6. November 2026
Märkische Backshops GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 12472), Leipziger Straße 2, 14641 Wustermark, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Magersuppe
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 1080/03 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 4.315.085,50 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 1.048.571,35 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 6. November 2026