Forderungsprüfung
Pump Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elektrotechnik - Elektronik
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Pump Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elektrotechnik - Elektronik eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2025, Aktenzeichen 810 IN 283/24 P-6-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 283/24 P-6-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 23979
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 18.06.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1983
- Stammkapital
- 51.129,19 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Konstruktion, Planung, Erstellung und Montage sowie der Handel von bzw. mit elektrischen und elektronischen Bauelementen für den Maschinen- und Anlagenbau sowie die allgemeine Elektroindustrie.
Veröffentlichungstext
810 IN 283/24 P-6-8 In dem Insolvenzverfahren Pump Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elektrotechnik - Elektronik, Silostraße 33, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23979),
vertreten durch: Klaus Pump, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.06.2025
vertreten durch: Klaus Pump, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.06.2025