Abweisung mangels Masse
A. Beteiligungs GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der A. Beteiligungs GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 751/26 A-33-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 751/26 A-33-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 109342
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Erwerb von Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34c GewO werden nicht getätigt.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 751/26 A-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A. Beteiligungs GmbH, Freiherr-vom-Stein-Straße 24-26, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109342), vertr. d.: Manuel Antonio, Westendstraße 68, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.10.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.10.2026