Sicherungsmaßnahme

Pump Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elektrotechnik - Elektronik

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Pump Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elektrotechnik - Elektronik eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2024, Aktenzeichen 810 IN 283/24 P-6-8.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 283/24 P-6-8
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23979
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
15.04.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christine Tryfon
Im Handelsregister seit
1983
Stammkapital
51.129,19 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Konstruktion, Planung, Erstellung und Montage sowie der Handel von bzw. mit elektrischen und elektronischen Bauelementen für den Maschinen- und Anlagenbau sowie die allgemeine Elektroindustrie.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 283/24 P: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pump Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elektrotechnik - Elektronik, Silostraße 33, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23979), vertr. d.: Klaus Pump, Frauenlobstraße 8a, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2024 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.04.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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