Sicherungsmaßnahme
Pump Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elektrotechnik - Elektronik
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Pump Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elektrotechnik - Elektronik eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2024, Aktenzeichen 810 IN 283/24 P-6-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 283/24 P-6-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 23979
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.04.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christine Tryfon
- Im Handelsregister seit
- 1983
- Stammkapital
- 51.129,19 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Konstruktion, Planung, Erstellung und Montage sowie der Handel von bzw. mit elektrischen und elektronischen Bauelementen für den Maschinen- und Anlagenbau sowie die allgemeine Elektroindustrie.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 283/24 P: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pump Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elektrotechnik - Elektronik, Silostraße 33, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23979), vertr. d.: Klaus Pump, Frauenlobstraße 8a, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2024 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.04.2024
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.04.2024