Aufhebung des Verfahrens

bio.logis Genomic Healthcare GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur bio.logis Genomic Healthcare GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 1084/20 B-5-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1084/20 B-5-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 97943
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
29.259 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Halten und Verwalten von Tochtergesellschaften und Beteiligungen an Unternehmen die genetische Informationen zum Erhalt, zur Verbesserung der Gesundheit und zu diagnostischen Zwecken aufbereiten und für gesunde Klienten, Patienten und Ärzte nutzbar machen und /oder Praxisdienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu …

Veröffentlichungstext

810 IN 1084/20 B-5-9 Das Insolvenzverfahren bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943),
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 04.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
  12. Sicherungsmaßnahme
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