Vergütungsfestsetzung
Poggenpohl Möbelwerke GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Poggenpohl Möbelwerke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2021, Aktenzeichen 43 IN 259/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 259/20
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB HRB 6777
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Manuel Sack
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 259/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6777
eingetragenen Poggenpohl Möbelwerke GmbH, Poggenpohlstraße 1, 32051 Herford,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gernot Mang
weiter beteiligt:
Insolvenzverwalter: Manuel Sack, Rechtsanwalt, Gerichtsfach 108, Gerichtstr. 3,
33602 Bielefeld,
Sparkasse Herford, Auf der Freiheit 20, 32052 Herford,
Mitglied Gläubigerausschuss,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Manuel Sack, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Sparkasse Herford,
Auf der Freiheit 20, 32052 Herford wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... €
Auslagen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer ... €
Endbetrag ... €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der
tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der
Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner
Qualifikation ein Stundensatz von 95,00 € angemessen ist. Für 25 Stunden
Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf
... €.
Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 eingesehen
werden.
43 IN 259/20
Amtsgericht Bielefeld, 08.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6777
eingetragenen Poggenpohl Möbelwerke GmbH, Poggenpohlstraße 1, 32051 Herford,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gernot Mang
weiter beteiligt:
Insolvenzverwalter: Manuel Sack, Rechtsanwalt, Gerichtsfach 108, Gerichtstr. 3,
33602 Bielefeld,
Sparkasse Herford, Auf der Freiheit 20, 32052 Herford,
Mitglied Gläubigerausschuss,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Manuel Sack, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Sparkasse Herford,
Auf der Freiheit 20, 32052 Herford wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... €
Auslagen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer ... €
Endbetrag ... €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der
tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der
Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner
Qualifikation ein Stundensatz von 95,00 € angemessen ist. Für 25 Stunden
Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf
... €.
Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 eingesehen
werden.
43 IN 259/20
Amtsgericht Bielefeld, 08.03.2021