Verteilungsverzeichnis
POG Möbelwerke Abwicklungs-GmbH, vormals Poggenpohl Möbelwerke GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur POG Möbelwerke Abwicklungs-GmbH, vormals Poggenpohl Möbelwerke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2022, Aktenzeichen 43 IN 259/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 259/20
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 6777
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.09.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 259/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6777 eingetragenen POG Möbelwerke Abwicklungs-GmbH, vormals Poggenpohl Möbelwerke GmbH, Poggenpohlstraße 1, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gernot Mang, Münchner Str. 3, 81379 München
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO, die bei der Abschlagsverteilung zu berücksichtigen sind, 17.458.083,94 EUR. Davon ist ein Teilbetrag in Höhe von 16.722.240,57 EUR uneingeschränkt und ein Teilbetrag in Höhe von 735.843,37 EUR aufschiebend bedingt festgestellt.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.634.057,86 EUR EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 259/20
Amtsgericht Bielefeld, 20.09.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6777 eingetragenen POG Möbelwerke Abwicklungs-GmbH, vormals Poggenpohl Möbelwerke GmbH, Poggenpohlstraße 1, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gernot Mang, Münchner Str. 3, 81379 München
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO, die bei der Abschlagsverteilung zu berücksichtigen sind, 17.458.083,94 EUR. Davon ist ein Teilbetrag in Höhe von 16.722.240,57 EUR uneingeschränkt und ein Teilbetrag in Höhe von 735.843,37 EUR aufschiebend bedingt festgestellt.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.634.057,86 EUR EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 259/20
Amtsgericht Bielefeld, 20.09.2022