Sicherungsmaßnahme
Poggenpohl Möbelwerke GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Poggenpohl Möbelwerke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2020, Aktenzeichen 43 IN 259/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 259/20
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB HRB 6777
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Manuel Sack
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 259/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6777
eingetragenen Poggenpohl Möbelwerke GmbH, Poggenpohlstraße 1, 32051 Herford,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gernot Mang
Geschäftszweig: Betrieb von Möbelwerken, insbesondere die Herstellung und der
Vertrieb von Küchenmöbeln der Marke Poggenphl
ist am 24.04.2020, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manuel Sack, Gerichtstr.
3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 259/20
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6777
eingetragenen Poggenpohl Möbelwerke GmbH, Poggenpohlstraße 1, 32051 Herford,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gernot Mang
Geschäftszweig: Betrieb von Möbelwerken, insbesondere die Herstellung und der
Vertrieb von Küchenmöbeln der Marke Poggenphl
ist am 24.04.2020, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manuel Sack, Gerichtstr.
3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 259/20
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2020