Forderungsprüfung
öko-domo Haus GmbH
Landau in der Pfalz
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur öko-domo Haus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2020, Aktenzeichen 3 IN 75/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 75/19
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRB 31996
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 07.10.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
Insolvenzgericht
Beschluss
3 IN 75/19 01.10.2020
In dem Insolvenzverfahren
öko-domo Haus GmbH, vertr.d.d. GF Horst Sapper, Am Kugelfang 1, 76829 Landau in
der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 31996),
vertreten durch:
Horst Sapper, Schlachthofstraße 8 a, 76829 Landau in der Pfalz,
(Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche
Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der
01.12.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte
Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau,
Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis
einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter
dieser Handhabung widerspricht.
Landau in der Pfalz
Insolvenzgericht
Beschluss
3 IN 75/19 01.10.2020
In dem Insolvenzverfahren
öko-domo Haus GmbH, vertr.d.d. GF Horst Sapper, Am Kugelfang 1, 76829 Landau in
der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 31996),
vertreten durch:
Horst Sapper, Schlachthofstraße 8 a, 76829 Landau in der Pfalz,
(Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche
Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der
01.12.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte
Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau,
Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis
einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter
dieser Handhabung widerspricht.