Forderungsprüfung

öko-domo Haus GmbH

Landau in der Pfalz

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur öko-domo Haus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.11.2019, Aktenzeichen 3 IN 75/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 75/19
Registerbezug
Landau in der Pfalz, HRB 31996
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
21.11.2019
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Landau in der Pfalz

Insolvenzgericht

Beschluss

3 IN 75/19 21.11.2019

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

öko-domo Haus GmbH, vertr.d.d. GF Horst Sapper, Am Kugelfang 1, 76829 Landau in
der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 31996),

vertreten durch:

Horst Sapper, Schlachthofstraße 8 a, 76829 Landau in der Pfalz,
(Geschäftsführer),

Für die Ausübung des Stimmrechts (§§ 76 ff. InsO) bezüglich der beiden
Forderungen der öko-domo Haus GmbH, die in dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der öko-domo Haus- und Bausysteme Baubetreuungs-GmbH (Amtsgericht
Landau in der Pfalz, Aktenzeichen: 3 IN 77/19) unter Nrn. 159 und 160 zur
Insolvenztabelle angemeldet wurden, im Rahmen der - im Verfahren 3 IN 77/19 -
anberaumten Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) wird
Rechtsanwalt Andreas Hendriock (Fachanwalt für Insolvenzrecht), Kanzlei
Hendriock / Dr. Georg Rechtsanwalts- und Insolvenzverwaltungs-GmbH, Hermsheimer
Straße 3, 68163 Mannheim, Telefon: + 49 (0)621 490801-0, Telefax +49 (0)621
490801-50, zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.

Gründe:

Seitens der Schuldnerin im vorliegenden Verfahren, der öko-domo Haus GmbH,
bestehen gegenüber der öko-domo Haus- und Bausysteme Baubetreuungs- GmbH
Forderungen. Diese wurden in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
öko-domo Haus- und Bausysteme Baubetreuungs-GmbH (Amtsgericht Landau in der
Pfalz, Aktenzeichen 3 IN 77/19) zur Insolvenztabelle angemeldet (Nrn. 159,
160). Rechtsanwalt Michael Bohlander wurde in beiden Verfahren (Aktenzeichen: 3
IN 75/19 und 3 IN 77/19) zum Insolvenzverwalter bestellt. Um etwaige
Interessenkollisionen bei der Ausübung der aus den genannten Forderungen
resultierenden Stimmrechte bei der Beschlussfassung über die Tageordnungspunkte
im Rahmen der Gläubigersammlung im Verfahren vor dem Amtsgericht Landau in der
Pfalz, Az.: 3 IN 77/19, auszuschließen, ist die Bestellung des
Sonderinsolvenzverwalters geboten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der
Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829
Landau in der Pfalz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme