Sicherungsmaßnahme

öko-domo Haus GmbH

Landau in der Pfalz

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur öko-domo Haus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.07.2019, Aktenzeichen 3 IN 75/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 75/19
Registerbezug
Landau in der Pfalz, HRB 31996
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
05.07.2019
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Landau in der Pfalz

Insolvenzgericht

Beschluss

3 IN 75/19 05.07.2019

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

öko-domo Haus GmbH, vertr.d.d. GF Horst Sapper, Am Kugelfang 1, 76829 Landau in
der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 31996),

vertreten durch:

Horst Sapper, Schlachthofstraße 8 a, 76829 Landau in der Pfalz,
(Geschäftsführer),

hat das Amtsericht - Insolvenzgericht Landau in der Pfalz durch die Richterin
Otto am 05.07.2019

beschlossen:

1. Der Beschluss vom 04.07.2019 wird dahingehend abgeändert, dass der
vorläufige Insolvenzverwalter Herr Stephan Haspel von seinem Auftrag entbunden
wird.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Michael Bohlander, Kanzlei
Bohlander & Heuft, Heinrich Lanz-Str. 23-27, 68165 Mannheim, Telefon:
0621-4017100 bestellt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der
Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme