Sicherungsmaßnahme
öko-domo Haus GmbH
Landau in der Pfalz
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur öko-domo Haus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.07.2019, Aktenzeichen 3 IN 75/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 75/19
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRB 31996
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 05.07.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
Insolvenzgericht
Beschluss
3 IN 75/19 05.07.2019
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
öko-domo Haus GmbH, vertr.d.d. GF Horst Sapper, Am Kugelfang 1, 76829 Landau in
der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 31996),
vertreten durch:
Horst Sapper, Schlachthofstraße 8 a, 76829 Landau in der Pfalz,
(Geschäftsführer),
hat das Amtsericht - Insolvenzgericht Landau in der Pfalz durch die Richterin
Otto am 05.07.2019
beschlossen:
1. Der Beschluss vom 04.07.2019 wird dahingehend abgeändert, dass der
vorläufige Insolvenzverwalter Herr Stephan Haspel von seinem Auftrag entbunden
wird.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Michael Bohlander, Kanzlei
Bohlander & Heuft, Heinrich Lanz-Str. 23-27, 68165 Mannheim, Telefon:
0621-4017100 bestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der
Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Landau in der Pfalz
Insolvenzgericht
Beschluss
3 IN 75/19 05.07.2019
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
öko-domo Haus GmbH, vertr.d.d. GF Horst Sapper, Am Kugelfang 1, 76829 Landau in
der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 31996),
vertreten durch:
Horst Sapper, Schlachthofstraße 8 a, 76829 Landau in der Pfalz,
(Geschäftsführer),
hat das Amtsericht - Insolvenzgericht Landau in der Pfalz durch die Richterin
Otto am 05.07.2019
beschlossen:
1. Der Beschluss vom 04.07.2019 wird dahingehend abgeändert, dass der
vorläufige Insolvenzverwalter Herr Stephan Haspel von seinem Auftrag entbunden
wird.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Michael Bohlander, Kanzlei
Bohlander & Heuft, Heinrich Lanz-Str. 23-27, 68165 Mannheim, Telefon:
0621-4017100 bestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der
Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.