Vergütungsfestsetzung
öko-domo Haus GmbH
Landau in der Pfalz
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur öko-domo Haus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2026, Aktenzeichen 3 IN 75/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 75/19
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRB 31996
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 02.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 75/19
01.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
öko-domo Haus GmbH, vertr.d.d. GF Horst Sapper, Am Kugelfang 1, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 31996),
vertreten durch:
Horst Sapper, Schlachthofstraße 8 a, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),
wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Bohlander, Kanzlei Bohlander & Heuft, Heinrich Lanz-Str. 23-27, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-4017100
aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.
XXX EUR
(i. W.: XXX EUR)
entnimmt.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 10.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 01.09.2019 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 10.10.2025 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung.
Abweichend von dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.10.2025 ist der Vorschuss lediglich in Höhe von XXX EUR zu gewähren. Der Betrag wurde gerundet.
Die Berücksichtigung der Zuschläge stellt lediglich eine vorläufige Einschätzung dar. Die endgültige Höhe der Zuschläge ergibt sich erst durch die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 75/19
01.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
öko-domo Haus GmbH, vertr.d.d. GF Horst Sapper, Am Kugelfang 1, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 31996),
vertreten durch:
Horst Sapper, Schlachthofstraße 8 a, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),
wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Bohlander, Kanzlei Bohlander & Heuft, Heinrich Lanz-Str. 23-27, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-4017100
aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.
XXX EUR
(i. W.: XXX EUR)
entnimmt.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 10.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 01.09.2019 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 10.10.2025 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung.
Abweichend von dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.10.2025 ist der Vorschuss lediglich in Höhe von XXX EUR zu gewähren. Der Betrag wurde gerundet.
Die Berücksichtigung der Zuschläge stellt lediglich eine vorläufige Einschätzung dar. Die endgültige Höhe der Zuschläge ergibt sich erst durch die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.