Forderungsprüfung
nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG
Eich
Das Amtsgericht Worms hat zur nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 16 IN 66/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 16 IN 66/18
- Registerbezug
- Mainz, HRA 10128
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 66/18
18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG, Osthofener Straße 76, 67575 Eich (AG Mainz, HRA 10128),
vertreten durch:
1. nova-matic Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Heinz Dieter Münk, Osthofener Straße 76, 67575 Eich, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Donnerstag, den 05.11.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 18.09.2026
- Insolvenzgericht -
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 66/18
18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG, Osthofener Straße 76, 67575 Eich (AG Mainz, HRA 10128),
vertreten durch:
1. nova-matic Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Heinz Dieter Münk, Osthofener Straße 76, 67575 Eich, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Donnerstag, den 05.11.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 18.09.2026
- Insolvenzgericht -