Insolvenzbekanntmachung
nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG
Eich
Das Amtsgericht Worms hat zur nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2022, Aktenzeichen 16 IN 66/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 16 IN 66/18
- Registerbezug
- Mainz, HRA 10128
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 09.03.2022
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 66/18
08.03.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
nova-matic electronic Rühlemann GmbH&Co.KG
wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung und Abstimmung über die Tagesordnungspunkte bestimmt auf
Freitag, den 18.03.2022.
Bis zu diesem Datum (24.00 Uhr) müssen eventuelle Einwendungen und Stellungnahmen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
TAGESORDNUNGSPUNKT:
Folgende Beschlussfassungen:
1. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits gegen den Bund, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, über ein streitiges Volumen in Höhe von 22.354,01 Euro.
2. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin Heinz Dieter Münk über ein streitiges Volumen in Höhe von 22.909,52 Euro.
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.
Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung dieser Terminsbestimmung beauftragt.
Amtsgericht Worms, den 08.03.2022
- Insolvenzgericht -
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 66/18
08.03.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
nova-matic electronic Rühlemann GmbH&Co.KG
wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung und Abstimmung über die Tagesordnungspunkte bestimmt auf
Freitag, den 18.03.2022.
Bis zu diesem Datum (24.00 Uhr) müssen eventuelle Einwendungen und Stellungnahmen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
TAGESORDNUNGSPUNKT:
Folgende Beschlussfassungen:
1. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits gegen den Bund, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, über ein streitiges Volumen in Höhe von 22.354,01 Euro.
2. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin Heinz Dieter Münk über ein streitiges Volumen in Höhe von 22.909,52 Euro.
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.
Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung dieser Terminsbestimmung beauftragt.
Amtsgericht Worms, den 08.03.2022
- Insolvenzgericht -