Insolvenzbekanntmachung
nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG
Eich
Das Amtsgericht Worms hat zur nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2022, Aktenzeichen 16 IN 66/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 16 IN 66/18
- Registerbezug
- Mainz, HRA 10128
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 08.09.2022
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 66/18
07.09.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
nova-matic electronic Rühlemann GmbH&Co.KG
wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung und Abstimmung über die Tagesordnungspunkte bestimmt auf
Dienstag, den 04.10.2022
Bis zu diesem Datum (24.00 Uhr) müssen eventuelle Einwendungen und Stellungnahmen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
TAGESORDNUNGSPUNKT:
Folgende Beschlussfassungen:
Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu dem Vergleichsabschluss mit der Volksbank Alzey-Worms eG, wonach sich die Volksbank Alzey-Worms zur vergleichsweisen Beilegung des Rechtsstreits und zur Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche zur Zahlung eines Betrages i.H.v. 15.000 Euro verpflichtet.
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.
Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung dieser Terminsbestimmung beauftragt.
Amtsgericht Worms, den 07.09.2022
- Insolvenzgericht -
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 66/18
07.09.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
nova-matic electronic Rühlemann GmbH&Co.KG
wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung und Abstimmung über die Tagesordnungspunkte bestimmt auf
Dienstag, den 04.10.2022
Bis zu diesem Datum (24.00 Uhr) müssen eventuelle Einwendungen und Stellungnahmen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
TAGESORDNUNGSPUNKT:
Folgende Beschlussfassungen:
Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu dem Vergleichsabschluss mit der Volksbank Alzey-Worms eG, wonach sich die Volksbank Alzey-Worms zur vergleichsweisen Beilegung des Rechtsstreits und zur Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche zur Zahlung eines Betrages i.H.v. 15.000 Euro verpflichtet.
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.
Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung dieser Terminsbestimmung beauftragt.
Amtsgericht Worms, den 07.09.2022
- Insolvenzgericht -