Insolvenzbekanntmachung

nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG

Eich

Das Amtsgericht Worms hat zur nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2025, Aktenzeichen 16 IN 66/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
16 IN 66/18
Registerbezug
Mainz, HRA 10128
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
11.03.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

Abschrift

16 IN 66/18
11.03.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG, Osthofener Straße 76, 67575 Eich (AG Mainz, HRA 10128),
vertreten durch:
1. nova-matic Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Heinz Dieter Münk, Osthofener Straße 76, 67575 Eich, (Geschäftsführer),

wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt bestimmt auf

Dienstag, den 08.04.2025.

Bis zu diesem Datum (24.00 Uhr) müssen eventuelle Einwendungen und Stellungnahmen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

TAGESORDNUNGSPUNKT:

Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Ziff. 3 InsO zum gerichtlichen Widerrufsvergleichs im Zivilverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin Herr Heinz Dieter Münk, Osthofener Straße 76, 67575 Eich.

Der Vergleich lautet wie folgt:

1) Der Beklagte Münk zahlt an die Insolvenzmasse einen Betrag von 7.000,- Euro.

2) Damit sind alle streitgegenständliche Ansprüche aufgehoben.

3) Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

4) Dem Kläger (Insolvenzverwalter) bleibt vorbehalten, den Vergleich durch Schriftsatz gegenüber dem Prozessgericht bis zum 30.04.2025 zu widerrufen.

Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung dieser Terminsbestimmung an die Gläubiger beauftragt.

Hinweis:

Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Worms, den 11.03.2025
- Insolvenzgericht -

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Aufhebung des Verfahrens
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme