Aufhebung des Verfahrens
NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG
Naumburg (Saale)
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2020, Aktenzeichen 59 IN 597/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 597/19
- Registerbezug
- Stendal, HRA 31719
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 10.06.2020
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC
Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal,
HRA 31719), vertr. d.: VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279
Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Dr. Volker Reschke,
Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Den Verfahrensbeteiligten wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über
die Festsetzung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu dem
Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters innerhalb einer Frist von
drei Wochen ab Wirksamwerden dieser Bekanntmachung (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.
Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich
schriftlich zu dem Vergütungsantrag zu äußern.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.06.2020
Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal,
HRA 31719), vertr. d.: VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279
Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Dr. Volker Reschke,
Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Den Verfahrensbeteiligten wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über
die Festsetzung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu dem
Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters innerhalb einer Frist von
drei Wochen ab Wirksamwerden dieser Bekanntmachung (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.
Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich
schriftlich zu dem Vergütungsantrag zu äußern.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.06.2020