Insolvenzbekanntmachung

NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG

Naumburg (Saale)

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.12.2020, Aktenzeichen 59 IN 597/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
22.12.2020
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC
Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal,
HRA 31719), vertr. d.: VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279
Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Dr. Volker Reschke,
Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Es wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Montag, den 11.01.2021, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Amtsgericht Halle (Saale),
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Zustimmung zu dem
zwischen dem Insolvenzverwalter und der Puttler GmbH geschlossenen
Unternehmenskaufvertrag vom 15.12.2020 als besonders bedeutsame Rechtshandlung
des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO).

Die Einzelheiten und der zugrundeliegende Sachverhalt ergeben sich aus dem
Schreiben des Insolvenzverwalters vom 21.12.2020 nebst diesem anliegenden
Kaufvertrag.

Diese Schriftstücke können von den Verfahrensbeteiligten in der zuständigen
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) - Insolvenzgericht - eingesehen
werden.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer
Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 22.12.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Aufhebung des Verfahrens
  10. Insolvenzplan
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
  13. Sicherungsmaßnahme
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