Forderungsprüfung
NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG
Naumburg (Saale)
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 59 IN 597/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 597/19
- Registerbezug
- Stendal, HRA 31719
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 22.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 18.06.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 18.06.2026