Insolvenzbekanntmachung

NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG

Naumburg (Saale)

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2024, Aktenzeichen 59 IN 597/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
22.07.2024
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 22.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs, das die NAMAC GmbH (neu) zur Abgeltung der Restkaufpreisforderung aus dem Unternehmenskaufvertrag vom 15.12.2019/18.12.2019 in Höhe von € 34.915,06 einen Betrag in Höhe von € 10.000,00 zahlt.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der entsprechende Vergleichsvorschlag liegt zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) - Insolvenzabteilung - aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 19.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Aufhebung des Verfahrens
  10. Insolvenzplan
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
  13. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten