Insolvenzplan
HELO GmbH Logistics & Services
Weißenfels
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur HELO GmbH Logistics & Services eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 59 IN 427/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 427/25
- Registerbezug
- Stendal, HRB 214949
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Besorgung und Vermittlung von Transporten aller Art im nationalen und internationalen Güternah- und Fernverkehr sowie Einlagerungen, innerdeutsche Fernverkehre, europäische Fernverkehre, Luftfracht, Kurierfahrten, Import, Verteilerverkehr, Abfertigungspedition ein- und ausgehender Waren, all das im Rahmen der erlaubnisfreien Transporte, sowie alle Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen, mit d …
Veröffentlichungstext
59 IN 427/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELO GmbH Logistics & Services, Merseburger Straße 91, 06667 Weißenfels (AG Stendal, HRB 214949), vertr. d.: Lars Franke, Friedrich-Ebert-Straße 23, 04416 Markkleeberg, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, den 26.11.2026, um 13:00 Uhr, Saal 2034
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Halle (Saale), 04.11.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, den 26.11.2026, um 13:00 Uhr, Saal 2034
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Halle (Saale), 04.11.2026