Insolvenzbekanntmachung

Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V.

Friedberg (Hessen)

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2020, Aktenzeichen 60 IN 19/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 19/20
Registerbezug
Friedberg (Hessen), VR 1065
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
02.10.2020
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

60 IN 19/20 In dem Insolvenzverfahren Montessori Fördergemeinschaft Wetterau
e.V., Maria-Montessori-Weg 1, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen),
VR 1065), vertr. d.: 1. Philipp Seidenberger, Am Grauen Stein 20, 35519
Rockenberg (Vorstand), 2. Mark Rühl, Heinrich-Busold-Straße 48, 61169 Friedberg
(Hessen) (Vorstand) ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf

Mittwoch, 04.11.2020, 13:30 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger
Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).

Tagesordnung:

Erledigung des Rechtsstreites 2 O 678/19 - Landgericht Gießen durch Abschluss
eines Vergleiches mit folgendem Inhalt:

- Die Parteien sind sich darüber einig, dass das im Grundbuch von
Friedberg auf Blatt 9526, Flur 29, Flurstück 32/3 in Abteilung II unter lfd.
Nr. 1 eingetragene Erbbaurecht erloschen ist.

- Mit Erlöschen des Erbbaurechts, spätestens mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin ist der
Entschädigungsanspruch der Erbbauberechtigten entstanden.

- Der Insolvenzverwalter verpflichtet sich an der Auflassung des
Grundstücks eingetragen im Grundbuch von Friedberg, Blatt 9526, Flur 29,
Flurstück 32/3 entsprechend der Auflassungsvormerkung auf die Erbbauberechtigte
mitzuwirken, um das Eigentum an die Erbbauberechtigte zu übertragen.

- Die Parteien bemühen sich um eine Veräußerung des Grundstücks.

- Für den Verkaufsfall verpflichtet sich die Erbbauberechtigte zur
Zahlung eines Massekostenanteils von 4 % des Kaufpreises an die Insolvenzmasse.

- Für den Fall, dass ein Verkauf nicht bis zum 28.02.2021 erfolgt sein
sollte (maßgeblich ist insofern das Datum des Kaufvertrages), so beläuft sich
der Massekostenanteil auf 4 % aus 2.500.000,00 € und beträgt mithin 100.000,00
€.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Friedberg (Hessen), 02.10.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Sicherungsmaßnahme
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
  12. Sicherungsmaßnahme