Aufhebung des Verfahrens

Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V.

Friedberg (Hessen)

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 60 IN 19/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 19/20
Registerbezug
Friedberg (Hessen), VR 1065
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
18.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

60 IN 19/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V., Maria-Montessori-Weg 1, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), VR 1065), vertr. d.: 1. Philipp Seidenberger, Ockstadt, Berliner Straße 11, 61169 Friedberg (Hessen) (Vorstand), 2. Mark Rühl, Anton-Lux-Ring 34, 61197 Florstadt (Vorstand) wurde beschlossen:

Die Anordnung des schriftlichen Verfahrens wird aufgehoben.

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Schlusstermin wird bestimmt auf:

Mittwoch, 04.11.2026, 10:00 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).

Der Termin dient der

a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Friedberg (Hessen), 11.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Sicherungsmaßnahme
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
  12. Sicherungsmaßnahme