Forderungsprüfung
Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V.
Friedberg (Hessen)
Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2025, Aktenzeichen 60 IN 19/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Aktenzeichen
- 60 IN 19/20
- Registerbezug
- Friedberg (Hessen), VR 1065
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 31.07.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
60 IN 19/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V., Maria-Montessori-Weg 1, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), VR 1065), vertr. d.: 1. Philipp Seidenberger, Ockstadt, Berliner Straße 11, 61169 Friedberg (Hessen) (Vorstand), 2. Mark Rühl, Anton-Lux-Ring 34, 61197 Florstadt (Vorstand) wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 30.07.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 30.07.2025