Insolvenzbekanntmachung
Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V.
Friedberg (Hessen)
Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2021, Aktenzeichen 60 IN 19/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Aktenzeichen
- 60 IN 19/20
- Registerbezug
- Friedberg (Hessen), VR 1065
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 25.03.2021
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
60 IN 19/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Montessori
Fördergemeinschaft Wetterau e.V., Maria-Montessori-Weg 1, 61169 Friedberg
(Hessen) (AG Friedberg (Hessen), VR 1065), vertr. d.: 1. Philipp Seidenberger,
Am Grauen Stein 20, 35519 Rockenberg (Vorstand), 2. Mark Rühl,
Heinrich-Busold-Straße 48, 61169 Friedberg (Hessen) (Vorstand) wurde
beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.04.2021, 14:00 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger
Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Friedberg
Fl. 29, Flst. 29/3 und 32/3, Gebäude- und Freifläche Maria-Montessori-Weg,
eingetragen im Grundbuch von Friedberg Blatt 9526,
- der Abschluss einer Verwertungsvereinbarung mit der Erbbauberechtigten
bezüglich des Flurstückes 32/3.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße
18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 25.03.2021
Fördergemeinschaft Wetterau e.V., Maria-Montessori-Weg 1, 61169 Friedberg
(Hessen) (AG Friedberg (Hessen), VR 1065), vertr. d.: 1. Philipp Seidenberger,
Am Grauen Stein 20, 35519 Rockenberg (Vorstand), 2. Mark Rühl,
Heinrich-Busold-Straße 48, 61169 Friedberg (Hessen) (Vorstand) wurde
beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.04.2021, 14:00 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger
Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Friedberg
Fl. 29, Flst. 29/3 und 32/3, Gebäude- und Freifläche Maria-Montessori-Weg,
eingetragen im Grundbuch von Friedberg Blatt 9526,
- der Abschluss einer Verwertungsvereinbarung mit der Erbbauberechtigten
bezüglich des Flurstückes 32/3.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße
18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 25.03.2021