Restschuldbefreiung

Molter + Pink Gesellschaft mit beschränkter Haftung

St. Ingbert

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Molter + Pink Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2020, Aktenzeichen 63 IN 24/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 24/20
Registerbezug
Saarbrücken, HRB HRB 32515
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
23.12.2020
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1986
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vorrichtungs- und Werkzeugbau

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 24/20

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 32515
eingetragenen Molter + Pink Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im
Gewerbegebiet 4, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Stephan Pink und Herrn Willi Molter

wird der Termin vom 06.01.2021 verlegt auf

Mittwoch, 20.01.2021, 09:15 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2.
Etage, Sitzungssaal 24.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die
Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach
dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

63 IN 24/20
Amtsgericht Saarbrücken, 23.12.2020

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Aufhebung des Verfahrens
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Aufhebung des Verfahrens
  10. Forderungsprüfung
  11. Restschuldbefreiung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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