Forderungsprüfung
MJ Projekt GmbH
Meißen
Das Amtsgericht Dresden hat zur MJ Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.06.2026, Aktenzeichen 549 IN 373/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 373/20
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36994
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 12.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.