Forderungsprüfung
MJ Projekt GmbH
Meißen
Das Amtsgericht Dresden hat zur MJ Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2020, Aktenzeichen 549 IN 373/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 373/20
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36994
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 20.05.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 373/20
532/549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger
Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde am 19.05.2020 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Franz-Liszt-Straße 13, 01219 Dresden, Email
geschäftlich: innfo@berner-insolvenzverwaltung.de Telefax: 0341 1248765 Telefon
geschäftlich: 0341 1248764
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
30.06.2020 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin,
die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO), Zustimmung der Gläubigerversammlung zur massegünstigsten
Verwertung des schuldnerischen Grundbesitzes (Amtsgericht Pirna, Grundbuch von
Heidenau, Blatt 1076) und vorsorgliche Ermächtigung der Insolvenzverwalterin,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen,
die Aufnahme von solchen Rechtsstreiten abzulehnen oder zur Beilegung von
solchen Rechtsstreiten Vergleiche zu schließen,
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 11.08.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 11.08.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung
leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das
Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und
zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt
aufzunehmen.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in
den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall
trifft.
532 IN 373/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.05.2020
532/549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger
Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde am 19.05.2020 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Franz-Liszt-Straße 13, 01219 Dresden, Email
geschäftlich: innfo@berner-insolvenzverwaltung.de Telefax: 0341 1248765 Telefon
geschäftlich: 0341 1248764
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
30.06.2020 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin,
die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO), Zustimmung der Gläubigerversammlung zur massegünstigsten
Verwertung des schuldnerischen Grundbesitzes (Amtsgericht Pirna, Grundbuch von
Heidenau, Blatt 1076) und vorsorgliche Ermächtigung der Insolvenzverwalterin,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen,
die Aufnahme von solchen Rechtsstreiten abzulehnen oder zur Beilegung von
solchen Rechtsstreiten Vergleiche zu schließen,
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 11.08.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 11.08.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung
leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das
Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und
zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt
aufzunehmen.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in
den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall
trifft.
532 IN 373/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.05.2020