Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

MJ Projekt GmbH

Meißen

Das Amtsgericht Dresden hat zur MJ Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2020, Aktenzeichen 549 IN 373/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
549 IN 373/20
Registerbezug
Dresden, HRB 36994
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
17.06.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 549 IN 373/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger
Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk

- wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin am 11.06.2020
festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt, wenn der Wert der Hauptsache 200 EUR übersteigt. Ansonsten
findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde/Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht einzulegen. Bei Beschwerden in Verfahren,
die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, beim Landgericht Dresden,
Lothringer Str. 1, 01069 Dresden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.

Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post siehe ggf. gesonderter
Hinweis. Im Falle der Veröffentlichung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt die Bekanntmachung als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tag verstrichen sind.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte, bei
denen die Beschwerde oder Erinnerung einzulegen ist, eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form eingereicht
werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht
gem. §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet
sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektr.
Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur
übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die nach § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

549 IN 373/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.06.2020

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Sicherungsmaßnahme