Sicherungsmaßnahme
INTERHOMES Aktiengesellschaft
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur INTERHOMES Aktiengesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2025, Aktenzeichen 532 IN 1/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 532 IN 1/25
- Registerbezug
- Bremen, HRB 21189 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 06.08.2025
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 1.007.760 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb, die Verwertung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken aller Art, die Errichtung von Bauten für eigene und fremde Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen Unternehmen im In- und Ausland.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
532 IN 1/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INTERHOMES Aktiengesellschaft, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 21189 HB), vertr. d.: 1. Frank Vierkötter, (Vorstand), 2. Frank Voßhardt, (Vorstand), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zusätzlich zu der am 08.07.2025 um 09:20 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:
* Rückzahlung eines echten Massekredits.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 06.08.2025
* Rückzahlung eines echten Massekredits.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 06.08.2025